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Neue Pflicht ab 19. Juni 2026: Der Widerrufsbutton

  • Autorenbild: Mariola
    Mariola
  • vor 5 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Wer einen Onlineshop betreibt oder digitale Leistungen online verkauft, sollte jetzt genauer hinschauen. Ab dem 19. Juni 2026 wird für viele Online-Verträge mit Endkunden eine elektronische Widerrufsfunktion verpflichtend.


Smartphone mit Hinweis auf neuen Widerrufsbutton für Onlineshops und digitale Buchungen

Das klingt im ersten Moment nach einem kleinen technischen Detail. Nach dem Motto: „Dann setzen wir eben noch einen Button auf die Website.“ Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn es geht nicht um irgendeinen Kontaktbutton, sondern um eine klar erkennbare Widerrufsfunktion, über die Verbraucher einen online abgeschlossenen Vertrag elektronisch widerrufen können.


Wen betrifft der Widerrufsbutton?


Betroffen sein können vor allem Websites, Shops und digitale Buchungssysteme, über die Endkunden direkt online einen Vertrag abschließen können.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Onlineshops mit Produkten für Verbraucher

  • digitale Produkte

  • Onlinekurse

  • Preispläne und Abos

  • kostenpflichtige Buchungen

  • Dienstleistungen, die direkt online gebucht werden

  • Plattformen oder Kundenbereiche, über die Verträge abgeschlossen werden

Entscheidend ist dabei nicht nur, ob eine Website schön gestaltet ist oder viele Informationen enthält. Entscheidend ist, ob über die Website tatsächlich ein Vertrag mit Endkunden online abgeschlossen werden kann.

Wenn eine Website nur Leistungen beschreibt und Interessenten über ein Kontaktformular oder per E-Mail anfragen, ist die Situation anders. Kommt der Vertrag erst später individuell durch Angebot und Annahme zustande, ist das nicht automatisch dasselbe wie ein direkter Onlineabschluss.


Warum ein normaler Link nicht immer reicht


Der neue Widerrufsbutton soll für Verbraucher gut auffindbar und eindeutig verständlich sein. Es reicht also nicht, irgendwo klein im Footer einen unauffälligen Link zu verstecken oder den Widerruf hinter einer allgemeinen Kontaktanfrage verschwinden zu lassen.

Die Funktion sollte klar bezeichnet sein, zum Beispiel mit:

„Vertrag widerrufen“

Außerdem muss sie technisch so eingebunden sein, dass sie auf der Website erreichbar ist und auch auf mobilen Geräten funktioniert. Gerade das wird in der Praxis schnell vergessen. Viele Websites sehen auf dem Desktop ordentlich aus, aber auf dem Handy verschwinden wichtige Elemente, sind zu klein oder werden nicht sauber angezeigt.


Was bedeutet das für Website- und Shopbetreiber?

Wenn du einen Onlineshop, Onlinekurs, Preisplan, ein Abo oder eine kostenpflichtige Online-Buchung auf deiner Website anbietest, solltest du prüfen, ob du eine solche Widerrufsfunktion brauchst.

Wichtig ist dabei: Die rechtliche Prüfung gehört in die Hände eines Rechtsdienstleisters oder Anwalts. Die technische Umsetzung auf der Website ist dann der zweite Schritt.

Genau hier unterstütze ich.

Ich kann die technische Einrichtung des Widerrufsbuttons auf Basis von eRecht24 übernehmen.

Zwei mögliche Wege

Je nach Ausgangssituation gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Du hast bereits ein eigenes eRecht24-Abo

Wenn du bereits ein eigenes eRecht24-Abo hast, kann ich den Button auf deiner Website anbinden.

Falls du noch kein eRecht24-Abo hast und selbst eines abschließen möchtest, kannst du dafür gerne meinen eRecht24-Empfehlungslink nutzen:



2. Einrichtung über meine eRecht24-Agenturlösung

Wenn du kein eigenes eRecht24-Abo abschließen möchtest, kann die Einrichtung auch über meine eRecht24-Agenturlösung erfolgen.

In diesem Fall lege ich das Projekt an, erstelle den Widerrufsbutton über eRecht24 und binde ihn technisch auf deiner Website ein.


Was ich übernehme


Ich übernehme die technische Einbindung auf deiner Website, die sichtbare Platzierung des Buttons sowie die Prüfung auf Desktop und Mobile.

Das bedeutet konkret:

  • Einbindung der von eRecht24 bereitgestellten Funktion

  • sichtbare Platzierung auf der Website

  • Anpassung an das vorhandene Design

  • Prüfung der Darstellung am Desktop

  • Prüfung der mobilen Ansicht


Die rechtliche Prüfung, die Verantwortung für Inhalte, Rechtstexte und Angaben bleiben beim Websitebetreiber. Die technische Umsetzung erfolgt auf Basis der von eRecht24 bereitgestellten Funktion.

Mein Tipp

Warte mit dem Thema nicht zu lange. Gerade bei Shops, Onlinekursen, Preisplänen und digitalen Buchungen ist es sinnvoll, rechtzeitig zu prüfen, ob deine Website betroffen ist und welche Lösung für dich passt. Jetzt anfragen:


Mariola Streim, Expertin für KI und Design


Mariola


PS: Wenn dich meine Gedanken rund um Unternehmertum, Wachstum und klare Positionierung interessieren, kannst du dich hier gerne für meinen Newsletter eintragen.

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